Die Vertreibung aus Jechnitz



Erklärung zu der Veröffentlichung der Liste von 1956 mit der Aufzählung der Adressen der aus der Heimat vertriebenen Jechnitzer: Der oberste Datenschützer des Freistaates Bayern, nämlich das "Bayerisches Landesamt für Datenaufsicht" hat aufgrund einer schriftlichen Anfrage - mit Kopie der Liste - unseres Landsmannes Karl Woda mitgeteilt, dass gegen eine Veröffentlichung der o. g. Liste von 1956 im Internet grundsätzlich keine Einwände bestehen.



Erklärung:
Genehmigung zur Veröffentlichung der Transportlisten/Vertreibung vom 11.5.1946 durch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 27, 91522 Ansbach

Az. LDA-1085.2-1969/15

Sehr geehrter Herr Scheubert,

wir halten die von Ihnen beabsichtigte Einstellung der Vertreibungslisten auf der von Ihren betreuten Homepage des Heimatkreises Podersam-Jechnitz für Heimat- und Ahnenforschungszwecke als datenschutzrechtlich nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Bundesdatenschutzgesetz/BDSG (http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/ ) vertretbar, weil von den Identifikationsdaten nur Namen und Geburtsdaten sowie eine vor etwa 70 Jahren bestehende Anschrift in Böhmen betroffen ist. Bereits verstorbene Personen werden ohnehin nicht mehr vom BDSG erfasst. Dabei gehen wir davon aus, dass die Listen nur in dem uns zugeleiteten JPEG-Bild-Format (siehe anliegendes Beispiel) auf der Homepage hinterlegt werden und so einzelne Namen nicht mit den üblichen Internet-Suchmaschinen automatisiert auswertbar sind.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Ilgenfritz
Referent/Referat 2
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach

Flucht aus der Heimat von Schabatz